Tempo-Sport Linthathlon
3. Juli 2022
 

Bedingungen für die Teilnahme

Vorneweg - wir haben dir alle Dokumente zum Download bereit gestellt. Dann hast du die Informationen jederzeit griffbereit. Du findest aber alle Informationen auch weiter unten auf dieser Seite.

Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss

Wettkampfreglement Linthathlon

Wettkampfreglement Swiss Triathlon

Wettkampfreglement der MTR Club Schweizer Meisterschaft


 

Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss

Am Tempo-Sport Linthathlon gilt das Wettkampfreglement von SwissTriathlon: zu finden unter Reglemente: https://swisstriathlon.ch/download-center-2/ (Änderungen vorbehalten). Ergänzt wird dieses durch das Tempo-Sport Linthathlon spezifische Wettkampfreglement (weiter unten).
Alle Teilnehmenden des Tempo-Sport Linthathlons erklären mit ihrer Anmeldung auch ihr Einverständnis mit den obenstehenden Reglementen, sowie nachfolgenden Teilnahmebedingungen, welche für den Tempo-Sport Linthathlon gelten: 


  1. Anmeldung
    Die Anmeldung für den Tempo-Sport Linthathlon erfolgt online über die Website (www.linthathlon.ch) des Vereins “Tempo-Sport Linthathlon” bzw. via Anmeldeportal von Datasport und Swiss Triathlon (die Anmeldemöglichkeiten für YL; NL und MTR SM bei Swiss Triathlon erfolgen via Swiss Triahtlon). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden ein Bestätigungsmail sowie weitere Informationen auf elektronischem Weg.
    Für NL und YL ist der Anmeldeschluss durch Swiss Triathlon festgelegt auf 10 Tage vor dem Wettkampf. Der Anmeldeschluss der restlichen Kategorien ist auf unserer Webseite ersichtlich. In den meisten Kategorien kann man sich, sofern noch Kapazität vorhanden, vor Ort nachmelden.

  2. Kosten
    Die Teilnahmegebühr für den Tempo-Sport Linthathlon ist abhängig von der Kategorie und Anmeldedatum und auf unserer Webseite aufgeführt.
    Hinzu kommen die Kosten des StartPASS, EasyPASS oder FunPASS vom Verband Swiss Triathlon Dieser muss gelöst werden, um an lizenzpflichtigen Wettkämpfen teilnehmen zu können. Die genauen Kosten sowie Informationen, welche Kategorie welche Lizenz benötigt, sind auf www.linthathlon.ch und bei Swiss Triathlon aufgelistet. Die Jugendkategorien benötigen keine Lizenz

  3. Bezahlung
    Der fällige Betrag ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Das bedeutet, dass der Betrag vor dem Event zu begleichen ist. Der ganze Anmeldeprozess läuft über Datasport, entsprechend auch die Bezahlung. Nur Nachmeldungen vor Ort können Bar oder mit Twint bezahlt werden.
  4. Absage oder Anpassungen durch den Verein Linthathlon / Rückerstattung
    Es kann sein, dass es witterungsbedingt nicht möglich ist, den Wettkampf durchzuführen.
    Erlässt der Bund, Kanton, die Gemeinde oder eine andere Organisation Regelungen (z.B. Einschränkungen aufgrund Corona, usw.), welche die Durchführung des Events nicht erlauben oder stark einschränken, kann der Event abgesagt, verschoben oder angepasst werden.
    Rückerstattungen können nicht garantiert werden. Je nach Art der Absage oder Anpassungen werden sinnvolle Massnahmen zur Entschädigung definiert.

  5. Rücktritt durch Teilnehmende / Rückerstattung
    Eine Abmeldung wegen Krankheit oder Unfall mit einem ärztlichen Zeugnis kurz vor dem Event hat keine Kosten zufolge und der Startplatz kann auf das Folgejahr übertragen werden.
    Für jede andere Abmeldung vom Tempo-Sport Linthathlon wird der bereits bezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Bei Nichtteilnahme am Wettkampf entfällt der Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
  6. Versicherung
    Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmende, dass er auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko am Tempo-Sport Linthathlon teilnimmt. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmenden. Der Verein Tempo-Sport Linthathlon, als Veranstalter, lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung ab und haftet insbesondere nicht für Unfälle, Diebstähle, Krankheit und sonstige Schadensfälle.
  7. Risiko / Haftung
    Bei einem Triathlon ist der Körper einer gesteigerten Leistung ausgesetzt. Deshalb empfehlen wir, den Wettkampf nur zu bestreiten, wenn man gesund und in einer entsprechenden sportlich aktiven Verfassung ist. Auf dem Velo ist das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme am Wettkampf auf eigene Gefahr erfolgt und die Strassenverkehrsregeln einzuhalten sind. Weiter ist den Helfern vor Ort Folge zu leisten und das Wettkampfreglement zu befolgen. Der Verein Tempo-Sport Linthathlon übernimmt keine Haftung. 
  8. Bild- und Filmmaterial
    Während des Wettkampfes kann Bild- und Filmmaterial entstehen. Dieses kann erkennbar einzelne Personen zeigen. Die teilnehmende Person erklärt sich einverstanden, dass der Verein Linthathlon das Bild- und Filmmaterial zu Vermarktungs Zwecken (anonym) verwenden darf. Das bedeutet, dass die Bilder und Filme der Teilnehmenden sowohl für online wie auch offline Massnahmen verwendet werden.
  9. Teilnehmerdaten und Datenschutz
    Der Teilnehmende versichert mit seiner Anmeldung, dass seine angegebenen Daten zutreffend sind.
    Der Verein Linthathlon kann darauf bestehen, dass sich der Teilnehmende durch einen gültigen Pass ausweist. Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten der Teilnehmenden durch den Verein Linthathlon ist nur für die internen Zwecke erlaubt. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist verboten. Die Anmeldung wird über den Zeitnehmer Datasport abgewickelt.
  10. Akzeptieren der Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss durch Anmeldung
    Durch die Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss akzeptiert.  Ebenso die Reglemente von Tempo-Sport Linthathlon und Swiss Triathlon.



Wettkampfreglement Linthathlon

Am Linthathlon gilt grundsätzlich das Wettkampfreglement von SwissTriathlon.
In diesem Linthathlon-spezifischen Wettkampfreglement sind einige Regeln aufgeführt, welche das Swiss Triathlon Wettkampfreglement konkretisiert und z.T. anpasst auf die Gegebenheiten am Linthathlon.


  • Das Wettkampfreglement bezweckt eine Atmosphäre von Fair-Play und gleichen Chancen für alle zu schaffen.
  • Bei Wassertemperatur unter 16° ist das Tragen eines Neoprens obligatorisch
  • Wenn ein Neopren vorgeschrieben ist, muss er zwingend langärmlig sein (Beine und Arme vollständig bedecken). 
  • Ab Wassertemperatur 22° (bei NL und YL ab 20°) ist der Neopren verboten.
  • Bei Kategorie Jugend U12/U14 und Wassertemperatur unter 18° wird das Schwimmen möglicherweise durch einen Lauf ersetzt. Aufgrund der Fliessgeschwindigkeit und der dadurch kurzen Aufenthaltszeit in der Linth kann der TO von Swiss Triathlon jedoch bis zu Temperaturen von 16° das Schwimmen bewilligen.
  • Bei weniger als 16° Wassertemperatur werden alle Jugend- und die Unified Short Kategorie die Ersatz Laufstrecke, anstelle des Schwimmens absolvieren. Für Jugendliche ausser YL gilt generell ein Neoprenverbot. In der Unified Short Kategorie darf ein Neopren getragen werden.
  • Bei Fehlstart (Schwimmen) ist in der Wechselzone vor dem Radfahren eine Zeitstrafe von 10 Sekunden auf Anweisung von Schiedsrichtern, absitzen.
  • Schwimmen: nach dem Start darf das Ufer nicht betreten werden, ausser im Notfall
  • Schwimmen: Der Ausstieg muss an der offiziell bezeichneten Stelle erfolgen.
  • SUP: Das Brett muss jederzeit am Paddler festgebunden sein.
  • SUP: Für SUP gilt keine Neoprenpflicht. Allerdings muss eine Schwimmhilfe mitgeführt oder ein Neopren und/oder Schwimmweste getragen werden.
  • Wechselzone: Das Fahrrad darf erst vom Ständer genommen werden, wenn der Helm aufgesetzt und der Verschluss geschlossen ist.
  • Wechselzone: Bei der Aufstiegszone muss ein Fuss nach der Linie abgesetzt werden, bevor man aufs Velo aufsteigen darf. Bei der Abstiegszone muss ein Fuss vor der Linie abgesetzt werden und das Velo muss anschliessend gestossen werden.
  • Radstrecke: Jeder ist selbst verantwortlich, dass er die Radstrecke korrekt abfährt und die Anzahl Runden absolviert.
  • Radstrecke: Die Strecke ist grundsätzlich verkehrsfrei, es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anwohner die Strecke kreuzen, deshalb Vorsicht an unübersichtlichen Stellen.
  • Rad: Fahrräder mit irgendwelcher Motorunterstützung sind nicht erlaubt.
  • Rad: «Non-Draft» (Windschatten verboten) es sind alle Zeitfahrräder und normalen Fahrräder erlaubt. Bei jeder Regelverletzung Windschattenfahren wird eine Strafzeit von 60 Sekunden zur Endzeit hinzugezählt. (im Gegensatz zu Reglement Swiss Triathlon in der Penalty Box)
  • Rad: «Non-Draft» (Windschatten verboten) Abstand zum vorausfahrenden Athleten ist 20 Meter (im Gegensatz zu Reglement Swiss Triathlon). Dieser Abstand ist überall einzuhalten, ausser vor Kurven und beim Überholen, welches innerhalb von 45 Sekunden erfolgen muss. Es hat auf der Strecke mehrere 20 Meter Markierungen, um den Abstand selbständig überprüfen zu können.
  • Rad: «Draft» (Windschatten erlaubt) Es sind nur Rennräder die der UCI Norm entsprechen erlaubt. Normaler Rennlenker, vertikale Linie von Sattelspitze muss 5cm (2cm Damen) hinter der Tretlagerachse sein. Scheibenräder sind verboten. Lenkeraufsätze sind verboten. Details siehe Reglement Swiss Triathlon
  • Laufen: Der Oberkörper muss bedeckt sein, gemäss Reglement Swiss Triathlon.
  • Abfall: Es darf nirgends Abfall auf der Strecke und in der Wechselzone liegen gelassen oder weggeworfen werden, ausser in der dafür vorgesehenen Zone bei den Verpflegungsposten. Missachtung dessen hat sofortige Disqualifikation zur Folge.
  • Wettkampfaufgabe: Falls jemand den Wettkampf nicht beenden kann, muss er möglichst schnell die Rennleitung informieren (evt. Streckenposten) und den Datenmess-Chip abgeben.


 
 
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